Seit mittlerweile 10 Jahren bietet die Bucerius Law School neben dem klassischen Jura-Studium auch den in Deutschland einzigartigen „Master of Law and Business“ an. Dieser einjährige, weiterbildende Studiengang qualifiziert für einen breiten Tätigkeitsbereich an den Schnittstellen zwischen Wirtschaft und Recht.
Unter den künftigen Studierenden im Jahrgang 2016/ 2017 werden auch wieder zahlreiche Studierende aus Lateinamerika sein, die aufgrund einer häufig angespannten finanziellen Situation den Studienaufenthalt in Deutschland nicht vollständig aus eigener Kraft finanzieren können. Aus diesem Grund bietet die Bucerius Law School das Deutschlandstipendium, das bereits seit einigen Jahren im LLB-Programm erfolgreich vergeben wird, nun auch im Masterprogramm an. Dadurch können wir ausgewählten Studierenden mit besonderen akademischen Leistungen eine direkte Förderung ermöglichen, die für die Lebenserhaltungskosten genutzt werden kann. Dieses Stipendium der Bundesregierung fördert seit 2011 Studierende, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Das Programm wird dabei jeweils zur Hälfte vom Bund und durch private Förderer finanziert.
Durch einen einmaligen Beitrag von 2.500 € können Privatpersonen oder Unternehmen an der Bucerius Law School ein Deutschlandstipendium vergeben. Das Stipendium läuft über ein Jahr; Beginn der Förderung ist jeweils zum Studienstart im Herbst. Selbstverständlich bringen wir Stipendiaten und Stipendiengeber auch persönlich zusammen. Darüber hinaus nehmen wir Stipendiengeber offiziell in den Kreis der „Freunde & Förderer“ der Bucerius Law School auf.
Falls Sie Rückfragen zum Master of Law and Business oder zum Deutschlandstipendium, nehmen Sie gerne Kontakt mit Herrn Peter Theunert (peter.theunert(at)law-school.de) auf.
Mit besten Grüßen aus der Bucerius Law School