Rechtzeitig vor dem voraussichtlichen Anstieg der Zahl brasilianischer Unternehmen in finanzieller Schieflage hat Brasilien sein Unternehmensinsolvenzrecht grundlegend reformiert. Aufgrund der traditionell starken wirtschaftlichen Verflechtung der brasilianischen mit der deutschen Wirtschaft schlägt diese Reform Wellen über den Atlantik. So haben die neuen insolvenz- bzw. sanierungsrechtlichen Spielregeln entscheidende Bedeutung für Inhaber von Forderungen gegenüber brasilianischen Geschäftspartnern, Teilhaber von brasilianischen Gesellschaften, Insolvenzverwalter bei Schuldnern mit Vermögenswerten in Brasilien sowie für an brasilianische distressed assets interessierte Investoren. Die jetzige Reform läutet in mehreren Bereichen geradezu Paradigmenwechsel ein. Zu denken ist dabei an die steuerlich günstigere Behandlung von Sanierungsgewinnen bzw. Verkäufen in der Sanierung sowie an das vollständige Haftungsprivileg von Erwerbern von Unternehmen oder Unternehmensteilen. Das Gesetz bietet jetzt auch den Gläubigern bei der Gestaltung des Sanierungsplans eine deutlich stärkere Verhandlungsposition und optimiert für angeschlagene Unternehmen außergerichtliche Wege aus der Krise. Aus Auslandssicht ist zudem die seit langem geforderte Einführung von detaillierten Regeln für die oft vorkommenden grenzüberschreitenden Insolvenzszenarien zu begrüßen. Brasilien hielt sich hierbei erfreulicherweise, wie schon zuvor fünf weitere lateinamerikanische Länder, an das UNCITRAL Model Law on Cross-Border Insolvency (einem Modellgesetz von 1997).
Zum Hintergrund des neuen Insolvenzgesetzes: Das bisherige Insolvenzgesetz, das Lei 11.101 a.F., stammt – abgesehen von punktuellen Änderungen in den Jahren 2009, 2013 und 2014 – aus dem Jahr 2005. Mit den damals neuen Instrumenten der gerichtlichen und außergerichtlichen Sanierung galt es seinerzeit in rechtstechnischer Hinsicht als bahnbrechend und bestens geeignet für die Erhaltung von Arbeitsplätzen und wirtschaftlicher Aktivität. Es lehnte und lehnt sich grundsätzlich weiterhin eng an die erprobten Konzepte des Chapter 11 US Bankruptcy Code an. Dennoch sahen sich in den letzten 16 Jahren betroffene Unternehmen und Gläubiger sowie Investoren bei der Umsetzung der Sanierungsverfahren immer wieder mit rechtlichen Unsicherheiten und Ineffizienzen konfrontiert. Vor diesem Hintergrund gab es schon unter den Vorgängerregierungen mehrere (ergebnislose) Anläufe diese Verfahren zu verbessern. Mit dem am 24.12.2020 vom aktuellen Präsidenten (mit 14 Vetos) unterzeichneten und am 23. Januar 2021 in Kraft getretenen Reformgesetz, dem Lei Ordinária 14.112/2020, ist dies endlich gelungen. Der brasilianische Kongress setzte sich am 18. März 2021 mit entsprechenden Mehrheiten – unter Beifall der Insolvenzpraktiker – über 12 der 14 Präsidentenvetos hinweg.
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Christian Moritz
Rechtsanwalt RAK Freiburg | Consultor OAB Sao Paulo
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