Der mexikanische Rat für die nationale Gesundheit „Consejo de Salubridad General“ hat heute verbindliche „Richtlinien zur allmählichen, kontrollierten und vorsichtigen Wiederaufnahme wirtschaftlicher, öffentlicher und sozialer Aktivitäten“ im Amtsblatt des Bundes veröffentlicht. Die mexikanische Automobilindustrie, ihre Zulieferer eingeschlossen, spielt eine Schlüsselrolle für die mexikanische Volkswirtschaft und wird daher in ihrer Gesamtheit als „systemrelevant“ eingestuft. Systemrelevante Unternehmen dürfen ab dem 1. Juni 2020 wieder produzieren, müssen aber alle von den mexikanischen Behörden zu diesem Zweck erlassenen Hygienebestimmungen und Sicherheitsmaßnamen für Gesundheit und Arbeitssicherheit erfüllen.
Im Zeitraum 18. Mai bis 31. Mai sollen die Unternehmen die entsprechenden Vorgaben, wie beispielsweise die Installation von Desinfektionsmittelspenders, Trennscheiben, Hinweisschilder, Umstellung von Arbeitsabläufen und verbindliche Anordnungen an die Belegschaft implementieren und umsetzen. Geschäftsführer, leitende Angestellte und die Belegschaft müssen an auf sie ausgerichteten Kursen teilnehmen, die online vom Sozialversicherungsinstitut IMSS zur Verfügung gestellt werden.
Die Rückkehr „aller übrigen Unternehmen“, also der Unternehmen anderer Sektoren, zur „neuen Normalität“ ab dem 1. Juni 2020 wird durch ein Ampelsystem geregelt, in denen die verschiedenen Regionen des Landes auf eine wöchentlich aktualisierten Karte nach Infektionsrisiko eingestuft werden.
In grünen Zonen mit geringem Infektionsrisiko sind alle Aktivitäten ohne Einschränkungen erlaubt, in gelben Zonen sind alle wirtschaftlichen Aktivitäten erlaubt, jedoch sonstige Aktivitäten nur eingeschränkt möglich. In orangenen Zonen ist wirtschaftliche Aktivität nur mit reduzierter Belegschaft in einem Schichtmodell zugelassen, alle geschlossenen öffentlichen Räume und Schulen bleiben geschlossen.
In roten Zonen sind nur systemrelevante Aktivitäten, zu denen die Automobilindustrie jetzt zählt, erlaubt, alle anderen Aktivitäten sind untersagt.
Ein Nichtbefolgen der vorgenannten Maßnahmen kann zu Bußgeldern, Erhöhung von Sozialabgaben bis hin zur Schließung führen. Positive Covid-19-Fälle in der Belegschaft, die auf eine mangelnde Umsetzung der Maßnahmen zurückzuführen sind, ziehen strafrechtliche Verfolgung für Delikte bis hin zu fahrlässiger Tötung durch den Geschäftsführer nach sich.
Rödl & Partner unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung des neuen Hygiene- und Gesundheitsprotokolls, der Ernennung einer unternehmensinternen Sicherheits- und Gesundheitskommission, der Ausarbeitung einer für die Arbeitnehmer verbindlichen internen Unternehmensrichtlinie Reglamento Interno de Trabajo und weiterer Maßnahmen.
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